Mobile Licence und Handykonzept
Gebo macht mobil!
Handykonzept der Gesamtschule Borbeck
Die Gesamtschule Borbeck nimmt ihren schulischen Auftrag wahr und bekundet den Willen zur Erziehung eines möglichst eigenständigen und medienkompetenten Menschen. Sie setzt sich zum Ziel, bei ihren Schülerinnen und Schülern den selbstbestimmten Umgang mit dem Mobilfon zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen so in die Lage versetzt werden, ihr Mobilfon verantwortungsbewusst, reflektiert, gesetzeskonform, rücksichtsvoll, kreativ und situationsadäquat zu nutzen.
Standortvorteil
Zur Umsetzung dieses Ziels soll die räumlich Trennung der beiden Standorte genutzt werden: Am Standort Hansemannstraße werden die jüngeren Schülerinnen und Schüler in Informationsveranstaltungen, Workshops und Projekten auf die Nutzung des Mobilfons im obengenannten Kontext vorbereitet. Am Standort Ripshorster Straße sollen dann aufbauend auf dieser inhaltlichen Vorbereitung die Schülerinnen und Schüler ihre erlernten Kompetenzen immer weiter in eigenverantwortliches Handeln umsetzen.
Themen
Inhaltlich arbeiten die Schüler angelehnt an den Medienkompetenzrahmen NRW u.a. hier zu den Themen: WhatsUp-WhatsApp; Cybermobbing; Bild- und Tonaufnahmen; Urheberrecht; Öffentlich ganz privat; App-Zocke; Umgang mit digitalem Missbrauch; Meinungsbildung im Netz; fake news und facebook extrem. Diese Veranstaltungen werden z.T. von den Medienscouts mit den jeweiligen Klassen durchgeführt, z.T. kann innerhalb der OS an bereitgestelltem Material betreut durch die Klassenlehrer vor- oder nachbereitend gearbeitet werden. Die Themen werden im Sinne eines Spiralcurriculums immer wieder aufgegriffen und in neue Zusammenhänge gestellt. In einem komprimierten Workshop in der Projektwoche des 8. Jahrgangs vor den Sommerferien (und dem Standortwechsel) werden diese Inhalte an einem Tag pro Klasse erneut thematisiert und altersgerecht vertieft. Dabei wird die jeweilige Klasse von den Medienscouts und dem Klassenlehrerteam betreut.
Handy-TÜV
An der Ripshorster Straße wird zu Beginn des 9. Jahrgangs in einem von den Medienscouts durchgeführten Handy-TÜV die Medienkompetenz zum Führen eines Handys überprüft. Evtl. dort erkennbare Defizite werden in individuellen Nachschulungen aufgegriffen. Die Schülerinnen und Schüler unterschreiben einen Schulvertrag, in dem Sie bestätigen, dass sie um die Pflichten wissen, die mit ihren neuen Rechten verbunden sind, und bekennen sich zum sorgsamen, verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Umgang mit der Schulgemeinschaft. Der erfolgreiche Erwerb und das Mitführen der Mobile Licence sind unabdingbare Voraussetzungen zur Nutzung des Handys und WLANs am Standort Ripshorster Straße.
Freigaben am Standort Ripshorster Straße
Zur Freigabe des verantwortlichen Gebrauchs des Handys in allen Pausen und Freistunden am Standort Ripshorster Straße gehören: Nachrichten-Versand/Empfang, Internetnutzung z.B. zur Recherche, zum Nachschlagen, zur Informationssuche, aber auch die Nutzung Sozialer Netzwerke sowie der Spiele- und Musikfunktionen (mit Kopfhörer).
Einschränkungen
Das Handy bleibt insgesamt lautlos, die Nutzung eines Ohrhörers ist vorgeschrieben. Im Unterricht entscheidet der Lehrer, ob und in welcher Form das Handy eingesetzt wird; ungenutzt bleibt das Handy selbstverständlich in den Taschen. Bei Klausuren und Klassenarbeiten werden alle Handys ausgeschaltet und eingesammelt.
Verbote
Zum Schutz der Schulgemeinde und jedes einzelnen ihrer Mitglieder bleiben sämtliche Aufnahmefunktionen (Bild, Ton inkl. WhatsApp Sprachnachrichten sowie Video) und das Telefonieren verboten.